S I G E K O
(Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination)
gemäß der Baustellenverordnung (BaustellV) vom 10.Juni 1998.
Der Einsatz von Nachunternehmern bedeutet das Vorhandensein von mehreren Arbeitgebern.
Umfang und Art der Arbeiten | Vorankündigung | Koordinator | SiGe-Plan | Unterlage (§3 Abs.2 Nr.3) |
kleiner 31 Arbeitstage und 20 Beschäftigte oder 501 Personentage | nein | ja | nein | ja |
kleiner 31 Arbeitstage und 20 Beschäftigte oder 501 Personentage, jedoch besonders gefährliche Arbeiten | ja | |||
größer 30 Arbeitstage und 20 Beschäftigte oder 500 Personentage | ja | |||
größer 30 Arbeitstage und 20 Beschäftigte oder 500 Personentage und besonders gefährliche Arbeiten |
Planungsphase | Ausführungsphase | Nutzungsphase |
|
|
|
Zurück zur Startseite