S I G E K O
(Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination)
gemäß der Baustellenverordnung (BaustellV) vom 10.Juni 1998.
Der Einsatz von Nachunternehmern bedeutet das Vorhandensein von mehreren Arbeitgebern.
| Umfang und Art der Arbeiten | Vorankündigung | Koordinator | SiGe-Plan | Unterlage (§3 Abs.2 Nr.3) |
| kleiner 31 Arbeitstage und 20 Beschäftigte oder 501 Personentage | nein | ja | nein | ja |
| kleiner 31 Arbeitstage und 20 Beschäftigte oder 501 Personentage, jedoch besonders gefährliche Arbeiten | ja | |||
| größer 30 Arbeitstage und 20 Beschäftigte oder 500 Personentage | ja | |||
| größer 30 Arbeitstage und 20 Beschäftigte oder 500 Personentage und besonders gefährliche Arbeiten |
| Planungsphase | Ausführungsphase | Nutzungsphase |
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